Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung

Kostenlose und neutrale Unterstützung bei Konflikten während der Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ombudsstelle hilft Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen dabei, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.

Kostenlos Das Ombudsverfahren ist kostenfrei.
Neutral Die Ombudspersonen arbeiten unabhängig und neutral.
NRW-weit Die Ombudsstelle ist für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.

Unterstützung bei Problemen in der Pflegeausbildung

Die Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung in Nordrhein-Westfalen ist bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt und für Anliegen aus ganz NRW zuständig.

Sie unterstützt dabei, Konflikte und Probleme in der Ausbildung frühzeitig zu klären. Ziel ist eine möglichst einvernehmliche Lösung, damit die Ausbildung erfolgreich fortgesetzt werden kann.

Außergerichtliche Unterstützung

Die Ombudsstelle versucht gemeinsam mit den Beteiligten, einen geeigneten Lösungsweg zu finden. Das Verfahren ist freiwillig und kostenlos.

Neutral und vertraulich

Die Ombudspersonen sind neutral. Weitere Beteiligte wie Pflegeschulen, Träger der praktischen Ausbildung oder Einsatzstellen werden nur mit Zustimmung der auszubildenden Person kontaktiert.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Die Ombudsstelle richtet sich vor allem an Auszubildende in den Pflegeberufen. Auch Ausbildungseinrichtungen und Organisationen können sich mit entsprechenden Anliegen an die Ombudsstelle wenden.

Auszubildende

Wenn es während der Ausbildung zu Problemen mit dem Ausbildungsträger, der Pflegeschule oder einem praktischen Einsatz kommt, kann die Ombudsstelle eingeschaltet werden.

Ausbildungseinrichtungen

Auch Träger der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen und andere beteiligte Einrichtungen können die Ombudsstelle bei Konflikten oder zur frühzeitigen Klärung von Problemsituationen ansprechen.

Bei welchen Problemen kann sie helfen?

Die Ombudsstelle bearbeitet sehr unterschiedliche Konflikte und Problemsituationen rund um die Pflegeausbildung. Häufig geht es beispielsweise um organisatorische, praktische oder finanzielle Fragen.

Arbeits- und Ausbildungszeiten

Probleme können beispielsweise die Bewertung von Fehlzeiten, Arbeitszeiten oder die Organisation von Einsätzen betreffen.

Urlaub und Fehlzeiten

Auch Fragen oder Konflikte rund um Urlaub, Fehlzeiten und deren Bewertung können Gegenstand einer Anfrage sein.

Ausbildungsvergütung und Kosten

Die Ombudsstelle kann bei Problemen beispielsweise zur Ausbildungsvergütung, zu Seminargebühren oder zu Fahrtkostenerstattungen unterstützen.

Praktische Einsätze

Auch Konflikte bei praktischen Einsätzen oder zwischen Auszubildenden, Ausbildungsträgern und Pflegeschulen können angesprochen werden.

So kann ein Ombudsverfahren ablaufen

Die Ombudsstelle arbeitet fallbezogen. Je nach Situation kann die Unterstützung unterschiedlich umfangreich sein – von einem Informationsgespräch bis zu einer moderierten Konfliktlösung.

1
Kontakt aufnehmen

Sie schildern der Geschäftsstelle Ihr Anliegen und erläutern, worin das Problem besteht.

2
Situation klären

Die Ombudsstelle bespricht mit Ihnen die Situation und prüft, welche Form der Unterstützung sinnvoll ist.

3
Lösung suchen

Wenn weitere Beteiligte einbezogen werden sollen, geschieht dies nur mit Ihrer Zustimmung. Gemeinsam wird nach einer tragfähigen Lösung gesucht.

Drei Formen der Unterstützung

Je nach Komplexität kommen Informations- und Beratungsgespräche, Problemlösungsgespräche oder Konfliktlösungsgespräche in Betracht.

Wichtig zu wissen

Das Verfahren ist kostenlos

Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist kostenfrei. Auslagen wie beispielsweise Fahrtkosten können allerdings nicht erstattet werden.

Keine Rechtsberatung

Die Ombudsstelle leistet keine individuelle Rechtsberatung. Wenn eine rechtliche Prüfung oder anwaltliche Vertretung erforderlich ist, sollte zusätzlich eine geeignete Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Freiwillige Beteiligung

Die Anrufung der Ombudsstelle ist freiwillig. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beteiligten einen geeigneten Lösungsansatz zu entwickeln.

Kontakt nur mit Zustimmung

Die Ombudsstelle nimmt Kontakt zu Trägern der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen oder Einsatzstellen nur mit Zustimmung der auszubildenden Person auf.

Kontakt

Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1–3
48143 Münster
Persönliche Termine
Nach Terminvereinbarung

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