Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ein P-Konto schützt einen Teil des Guthabens auf deinem Girokonto, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 1.590 Euro pro Kalendermonat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der geschützte Betrag erhöht werden.
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein normales Zahlungskonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion. Bei einer Kontopfändung wird dadurch ein gesetzlich geschützter Betrag vor der Pfändung bewahrt.
Jede natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Auch ein Konto mit negativem Saldo kann grundsätzlich in ein P-Konto umgewandelt werden.
Wichtig: Eine Person darf grundsätzlich nur ein P-Konto führen.
Wie viel Geld ist geschützt?
Bis zum Grundfreibetrag steht das Guthaben auf dem P-Konto grundsätzlich automatisch unter Pfändungsschutz.
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Beträge geschützt werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Leistungen für Kinder, Kindergeld sowie Beträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten oder Leistungen für weitere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Für solche zusätzlichen Freibeträge ist häufig ein entsprechender Nachweis beziehungsweise eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich.
Wie richte ich ein P-Konto ein?
Bei der Bank beantragen
Du kannst von deiner Bank verlangen, dass dein bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird.
Bei bestehender Pfändung schnell handeln
Ist dein Konto bereits gepfändet, solltest du die Umwandlung möglichst sofort verlangen. Das Gesetz enthält hierfür besondere Fristen.
Zusätzliche Freibeträge nachweisen
Wenn dir weitere Freibeträge zustehen, müssen die entsprechenden Nachweise beziehungsweise Bescheinigungen rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden.
Wann kann der Freibetrag erhöht werden?
Unterhalt und Kinder
Wenn du gesetzlich unterhaltspflichtige Personen versorgst, kann sich der geschützte Betrag erhöhen.
Auch bestimmte Leistungen für Kinder können zusätzlich geschützt werden.
Weitere Personen im Haushalt
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen in einem gemeinsamen Haushalt beziehungsweise einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Bescheinigung
Für viele Erhöhungsbeträge ist eine Bescheinigung nach § 903 ZPO erforderlich. Diese kann je nach Situation von unterschiedlichen Stellen ausgestellt werden.
Gerichtliche Festsetzung
Reicht der erhöhte Freibetrag nicht aus oder lässt sich eine erforderliche Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen das zuständige Vollstreckungsgericht eingeschaltet werden.
Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Eine Bescheinigung über zusätzliche pfändungsfreie Beträge kann unter anderem von folgenden Stellen beziehungsweise Personen ausgestellt werden:
- Familienkasse und bestimmte Sozialleistungsträger
- anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
- Arbeitgeber
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Steuerberaterinnen und Steuerberater
Nicht jede dieser Stellen ist verpflichtet, eine Bescheinigung auszustellen. Bei einer Schuldnerberatung solltest du deshalb vorher nachfragen.
Hilfe bei Pfändung und P-Konto in Münster
Wenn du bereits Schulden hast oder dein Konto gepfändet wurde, kann eine Schuldnerberatung die Situation gemeinsam mit dir prüfen. In Münster gibt es mehrere anerkannte Beratungsstellen.
AWO Schuldner- und Insolvenzberatung
Die AWO ist eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Bescheinigungen zur Erhöhung des Pfändungsschutzes ausstellen.
Hochstraße 12
48151 Münster
Telefon: 0251 779417
AWO SchuldnerberatungCaritas Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Caritas bietet in Münster ausdrücklich P-Konto-Bescheinigungen an. Dafür gibt es eigene Sprechzeiten an mehreren Beratungsstellen.
Unter anderem werden Bescheinigungen in Hiltrup, Kinderhaus, Mitte und Coerde ausgestellt.
Caritas SchuldnerberatungDiakonie Münster
Auch die Diakonie bietet in Münster kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung für Privatpersonen an. Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits besteht, kann die Beratung klären, welche Schritte sinnvoll sind.
Diakonie Schuldnerberatung