Ein Umzug kann teuer werden. In Münster gibt es je nach persönlicher
Situation verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei Mietkaution,
Umzugskosten, Erstausstattung oder anderen Wohnkosten zu erhalten.
Wenn das Geld knapp ist, können die Kosten eines Umzugs schnell zu
einem großen Problem werden. Neben der neuen Miete können zum Beispiel
eine Mietkaution, Transportkosten, Renovierung oder fehlende Möbel
hinzukommen.
Welche Kosten übernommen werden können, hängt von der
persönlichen Situation und der zuständigen Stelle ab.
Deshalb sollte die Finanzierung eines notwendigen Umzugs möglichst
früh geklärt werden.
Besonders wichtig:
Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhält, sollte einen
geplanten Umzug nicht einfach selbst durchführen und anschließend
auf eine Kostenübernahme hoffen. Die zuständige Stelle sollte
vorher kontaktiert werden.
Wenn du Bürgergeld bekommst
vorher klären
Umzug mit dem Jobcenter abstimmen
Wenn du eine neue Wohnung gefunden hast und Bürgergeld beziehst,
solltest du vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag
das Mietangebot beim Jobcenter einreichen und die Zustimmung
zum Umzug klären.
Das Jobcenter Münster beschreibt dafür ein eigenes Verfahren.
Wenn ein Umzug notwendig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind,
können unter Umständen auch Umzugsfolgekosten berücksichtigt
werden.
Ob und welche Kosten übernommen werden, muss im Einzelfall
mit dem Jobcenter geklärt werden.
Nicht erst nach dem Umzug fragen:
Das Jobcenter weist ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen
Schritte vor Abschluss des neuen Mietvertrags geklärt werden sollten.
Auch eine Mietkaution kann unter bestimmten Voraussetzungen als
Darlehen übernommen werden.
Hilfe bei der Mietkaution
Eine Mietkaution kann bei einem Umzug eine erhebliche finanzielle
Belastung darstellen.
Beim Jobcenter Münster kann eine notwendige Mietkaution unter
bestimmten Voraussetzungen als Darlehen beantragt
werden. Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sollen vor
der Unterschrift unter den Mietvertrag eingereicht werden.
Auch beim Sozialamt gilt: Wer Leistungen bezieht und umziehen möchte,
sollte vorab die Zustimmung zum Umzug und die mögliche Übernahme
von Kosten klären.
Wenn Möbel fehlen
Erstausstattung der Wohnung
Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht und notwendige
Möbel oder Haushaltsgegenstände benötigt, kann beim Jobcenter
einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Auch bei einem bestehenden Haushalt kann bei einem Umzug unter
bestimmten Voraussetzungen ein ergänzender Bedarf bestehen.
Nicht vorschnell einkaufen
Wenn eine finanzielle Unterstützung für notwendige Möbel infrage
kommt, sollte der Antrag möglichst vor dem Einzug
gestellt werden.
Das Jobcenter weist darauf hin, dass es hierfür kein
vorgefertigtes Formular gibt.
Wenn das Sozialamt zuständig ist
Auch wenn du Leistungen des Sozialamtes erhältst, können bei einem
notwendigen Umzug unter bestimmten Voraussetzungen Kosten übernommen
werden.
Die Stadt Münster weist ausdrücklich darauf hin, dass vor einem
geplanten Umzug die Zustimmung des Sozialamtes
eingeholt werden muss. Für die Prüfung soll zunächst ein
unverbindliches Mietangebot eingereicht werden.
Wenn zusätzlich Umzugsfolgekosten geltend gemacht werden sollen,
wird unter anderem geprüft, ob der Umzug erforderlich ist.
Ohne vorherige Zustimmung kann die Übernahme weiterer Kosten,
beispielsweise Kaution oder Umzugskosten, abgelehnt werden.
Sozialamt Münster:
Bei Fragen zu den Leistungen sollte direkt die zuständige Stelle
kontaktiert werden.
Wohngeld bei geringem Einkommen
Wohngeld
Wer ein geringes Einkommen hat und keine Leistungen erhält,
bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden,
kann möglicherweise Wohngeld bekommen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten.
Die Stadt Münster bietet Informationen zum Wohngeld und verweist
auf den Wohngeldrechner NRW. Damit lässt sich zunächst prüfen,
ob grundsätzlich ein Anspruch infrage kommt.
Nach einem Umzug:
Wer bereits Wohngeld bezieht und umzieht, muss für die neue Wohnung
einen neuen Antrag stellen. Die Stadt Münster weist darauf hin,
dass der bisherige Wohngeldbescheid durch den Umzug unwirksam wird.
Besondere Hilfe beim Umzug
besondere Zielgruppen
Hilfen beim Umzug der Stadt Münster
Die Beratungsstelle der Stadt Münster richtet sich insbesondere
an Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderungen, Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige.
Sie unterstützt unter anderem bei der Planung und Vorbereitung
eines Umzugs sowie bei der Antragstellung bei Ämtern, Pflegekassen
und Stiftungen.
Die Stadt Münster weist darauf hin, dass die Stiftung
Magdalenenhospital im Einzelfall einen Zuschuss für
Umzug, Renovierung oder Doppelmiete gewähren kann.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem
können Alter, Schwerbehinderung, Pflegegrad sowie Einkommen oder
Vermögen eine Rolle spielen.
Beratung lohnt sich:
Die städtische Beratungsstelle kann auch bei der Antragstellung
bei Ämtern, Pflegekassen und Stiftungen unterstützen.
Was du vor dem Umzug tun solltest
Neue Wohnung finden
Lass dir ein konkretes, möglichst unverbindliches Mietangebot
geben.
Zuständige Stelle fragen
Kläre, ob Jobcenter, Sozialamt oder eine andere Stelle für dich
zuständig ist.
Kosten beantragen
Sprich mögliche Kaution, Umzugskosten oder Erstausstattung
ausdrücklich an.
Erst danach unterschreiben
Warte die erforderliche Zustimmung ab, bevor du dich finanziell
bindest.
Nicht auf eine automatische Kostenübernahme verlassen:
Ob Mietkaution, Umzugskosten, Renovierungskosten oder Erstausstattung
übernommen werden können, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen
und der persönlichen Situation ab. Eine vorherige Beratung und
Antragstellung ist deshalb besonders wichtig.
Passende Informationen
Transporter-Verleih
Wenn du den Umzug selbst organisieren möchtest, findest du hier
günstige Transporter und Carsharing-Möglichkeiten in Münster.
Gerade wenn mehrere Probleme zusammenkommen, lohnt es sich,
zunächst eine Beratungsstelle einzuschalten. Wichtig ist,
finanzielle Unterstützung möglichst vor dem Umzug zu klären.
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